Informationen für Straßen- und TiefbauerUnsere Allgemeinen Grabungsrichtlinien Fernwärme
Beim Öffnen von Straßen und Wegen oder planem Gelände kann man auf ungebetene Überraschungen treffen. Doch das lässt sich vermeiden: Damit Sie als Straßen- und Tiefbauer auf Nummer sicher gehen, haben wir Ihnen auf dieser Seite unsere Allgemeinen Grabungsrichtlinien Fernwärme (0,25 MB, pdf) aufgeführt.
Bei Fragen lassen Sie uns gerne über das Kontaktformular Ihr Anliegen zukommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Planausschnitt und Durchmesser der Fernwärmeleitungen
Auf Anforderung erhalten Sie einen Planausschnitt unserer Bestandsunterlagen für den Bereich Ihres Bauvorhabens. Darin erkennen Sie alle Fernwärmeleitungen, deren Lage und Nennmaß im Plan verzeichnet sind. Beachten Sie, dass Fernwärmeleitungen immer paarweise verlegt sind und der Außendurchmesser größer als das angegebene Nennmaß ist:
Nennmaß | Außendurchmesser |
DN 50 | 125 mm |
DN 100 | 200 mm |
DN 150 | 250 mm |
DN 200 | 315 mm |
DN 250 | 400 mm |
DN 350 | 500 mm |
DN 500 | 670 mm |
Allgemeine Vorschriften
- Fernwärmeleitungen dürfen keinesfalls auf einer Länge von mehr als 5 Metern freigelegt werden.
- Fernwärmeleitungen dürfen in beidseitigem Abstand von Bögen (Knickpunkten) von 5 Metern oder weniger nicht ohne Rücksprache mit und ausdrücklicher Zustimmung durch die Mainzer Fernwärme GmbH freigelegt werden.
- Nach erfolgter Freilegung unserer Leitung bitten wir vor der Wiederverfüllung um eine Nachricht, damit wir die Leitungen inspizieren können.
- Das Abstützen beziehungsweise die Befestigung von Verbauelementen auf oder an Fernwärmeleitungen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Lagerung von Materialien auf den Fernwärmeleitungen.
- Bei einer Beschädigung unserer Fernwärmeleitung durch Ihre Baumaßnahme bitten wir um umgehende Benachrichtigung, anschließend werden wir die Reparatur veranlassen. Diese Reparaturen verlangen eine gewisse Vorlaufzeit – eine verspätete Benachrichtigung kann daher zu Bauverzögerungen führen.
- Achtung: Ein Wiederverfüllen der beschädigten Fernwärmeleitung hat immer einen Rohrschaden durch Außenkorrosion zur Folge. Dadurch entstehen Reparaturkosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Diese Kosten werden, bei nicht rechtzeitiger Meldung des Schadens, der ausführenden Firma in Rechnung gestellt.
- Beachten Sie auch, dass Tiefbauarbeiten im Bereich unserer Fernwärmeleitungen, aufgrund der städtischen Koordinierungsunterlagen, auch noch nach Jahren den ausführenden Firmen zuzuordnen sind.
- Bei Baumpflanzungen muss ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zwischen Baumachse und Außenkante der Fernwärmeleitung eingehalten werden. Flachwurzelnde Pflanzen können ohne Beschränkungen gepflanzt werden (z. B. Sträucher).
- Ein Überbauen der Fernwärmeleitungen ist nicht zulässig.
Einzuhaltende Abstände zu Fernwärmeleitungen
Offene Bauweise |
Geschlossene Bauweise (Bohrpressungen, HDD-Verfahren) |
Geschlossene Bauweise (Erdrakete) |
|
Parallelverlegung zur Fernwärmetrasse in der gleichen Straße | 1,0 m seitliche Mindestüberdeckung der Fernwärmeleitung. MFW behält sich vor, die Fernwärmeleitung durch Suchschlitze freilegen zu lassen. Die Kosten hierfür werden nicht von MFW übernommen. | Nicht gestattet | Nicht gestattet. |
Kreuzung der Fernwärmetrasse | 0,3 m lichter Mindestabstand zur Fernwärmeleitung. | 1,0 m lichter Mindestabstand zur Fernwärmeleitung. Im Bereich der Querung ist die Leitung im gesamten Umfang frei zu legen. Die Kosten hierfür werden nicht von MFW übernommen. | Nicht gestattet. |