
Mainzer Fernwärme: FAQHäufige Fragen, passende Antworten
Bei so einem umfangreichen und spannenden Thema wie Fernwärme gehören Rückfragen zur Tagesordnung. Deshalb möchten wir Ihnen hier in unserem FAQ-Bereich alle relevanten Antworten liefern.
Sollte Ihre Frage im Folgenden nicht beantwortet werden, hilft Ihnen unser Kundenservice natürlich gerne weiter.
FAQ für Neukunden
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Wann ist der Umstieg auf Fernwärme sinnvoll?Ob Neubau, Austausch der alten Heizungsanlage, Renovierung oder Sanierung der Liegenschaft: der richtige Zeitpunkt, sich für Fernwärme zu entscheiden, ist immer gegeben. Wer heute auf Fernwärme umstellt, sorgt vor, denn mit Fernwärme erfüllen Sie die Auflagen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die steigenden Anforderungen der Biotreppe sind für Sie kein Thema. Mit Ihrem Anschluss sind wir für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
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Wie erhalte ich einen Fernwärme-Anschluss?Sie möchten herausfinden, ob für Ihr Gebäude ein Fernwärmeanschluss umsetzbar ist? Über unsere Online-Anschlussanfrage können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und erhalten zeitnah eine Rückmeldung zur Realisierbarkeit einer Versorgung.
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Welche Vorteile habe ich von der Beheizung mit Fernwärme?Fernwärme, das heißt komfortable Wärme. Ohne Heizölbestellung und störende Gerüche, ohne Auslaufgefahr und Brennerprobleme. Wenn eine Leitung in Ihrer Nähe liegt, prüfen wir gerne kurzfristig die Möglichkeit eines Anschlusses an unser zentrales Fernwärmenetz. Meist können wir eine vorhandene Zentralheizung ohne Änderung nutzen. Nur Kessel und Brenner werden gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht.
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Wie lange dauern die Arbeiten zur Erstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses?Die Gesamtdauer ist abhängig vom Umfang der Arbeiten. Die Unterbrechung der Beheizung des Gebäudes kann jedoch in der Regel auf wenige Stunden begrenzt werden, so dass auch ein Anschluss während der Heizperiode infrage kommt.
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Was kostet Fernwärme?Wir stellen Ihnen die Fernwärme all-inclusive zur Verfügung. Neben unseren allgemeinen Tarifen kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Um Wartung und Instandhaltung Ihrer Fernwärme-Übergabestation kümmern wir uns. Alle Details finden Sie auf der Seite Preise. Eine Übersicht über die Fernwärmepreise in Deutschland können Sie sich unter www.waermepreise.info verschaffen.
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Wie erfahre ich, ob ich im Versorgungsgebiet wohne?Dies können Sie ganz bequem mit unserer Online-Anschlussanfrage herausfinden.
FAQ zum Thema Umwelt
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Was ist das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG)?Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Bei konventionellen mit öl- oder gasbefeuerten Heizungsanlagen wird zukünftig bspw. die sogenannte Biotreppe (Beimischung biogener Anteile) einzuhalten sein. Für Fernwärmekunden ist die Biotreppe kein Thema.
Für uns als Wärmenetzbetreiber ist hingegen das Wärmeplanungsgesetz (WPG) maßgeblich. Unter anderem ist ab dem 01.01.2030 durch uns ein Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination von beidem von mindestens 30% sicherzustellen. Die weiteren Meilensteine sind 80% ab dem 01.01.2040 und 100% ab dem 01.01.2045. -
Wie wird aus Abwärme Fernwärme?Die in Kraftwerken bei der Stromerzeugung anfallende Wärme wird mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Erhitzung von Heizwasser genutzt, das über wärmeisolierte Rohre zur Übergabestation in die Kundenimmobilie geleitet wird. Dort gibt es seine Wärme in der sogenannten „Übergabestation“ an das Heizungswasser des Gebäudes ab und fließt abgekühlt zu den Erzeugungsanlagen zurück.
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Was ist der Primärenergiefaktor?Der Primärenergiefaktor gibt das Verhältnis der eingesetzten Primärenergie zur tatsächlich nutzbaren Endenergie an. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, umso weniger Primärenergie ist erforderlich. Für unsere Fernwärme beträgt der nach FW309 ermittelte Primärenergiefaktor 0,24.
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Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen vermerkt sind. Weitere Informationen.
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Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme bei der Mainzer Fernwärme?
Details dazu haben wir für Sie in der Rubrik Veröffentlichungspflichten zusammengestellt. Der Energiemix der Mainzer Fernwärme befindet sich deutlich über den aktuell gesetzlich erforderlichen Untergrenzen nach Wärmeplanungsgesetz.
FAQ zu Fernwärme & Wasser
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Ist die Bereitung von Warmwasser mit Fernwärme möglich?Ja, dazu ist genau wie bei einer Kesselanlage lediglich ein Warmwasserboiler notwendig.
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Gelangt das Fernwärme-Wasser und damit der Druck der Fernwärmeleitung in die Heizkörper der angeschlossenen Gebäude?Nein, das Wasser der Heizungsanlage ist von dem Kreislauf der Fernwärmeversorgung mittels Wärmetauscher hydraulisch getrennt. Das Fernwärme-Wasser gibt so nur seine Wärme an das Heizungswasser ab, ohne direkt mit diesem in Berührung zu kommen.
FAQ zur Abrechnung & Messung
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Wie erfolgt die Abrechnung der Fernwärmelieferung?Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben, die sich nach dem Verbrauch des Vorjahres richten. Die endgültige Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch.
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Wie wird die verbrauchte Wärmemenge gemessen?Jede von uns im Keller installierte Fernwärme-Übergabestation enthält einen geeichten Wärmemengenzähler. Dieser Wärmemengenzähler wird entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften im regelmäßigen Turnus nachgeeicht und einmal jährlich digital zur Jahresverbrauchsermittlung abgelesen.
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Wie wirkt die geplante Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und Vermietern?Aufgrund des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ist die Mainzer Fernwärme ab der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 dazu verpflichtet, die mit der Fernwärme in Verbindung stehenden CO2-Emissionen auszuweisen. Dieser Verpflichtung kommen wir selbstverständlich nach. Sie finden auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung die Emissionen auf Basis des abgerechneten Verbrauchs. Daneben wird ein Preisbestandteil der Emissionskosten ausgewiesen, der nach Maßgabe des CO2KostAufG zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter für die Aufteilung verantwortlich ist; durch uns ist lediglich die Verrechnungsgrundlage zu ermitteln und auszuweisen.
FAQ zur Wartung der Fernwärme-Übergabestation
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Was muss ich bei der Wartung der Anlage beachten?Die für die Fernwärme-Übergabestation notwendigen Wartungsarbeiten werden von unserem geschulten Personal durchgeführt. Wir überprüfen und warten die Anlage ca. einmal jährlich – Sie brauchen sich nicht um die Termineinhaltung der Wartungsarbeiten kümmern.
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Wie hoch sind die jährlichen Wartungskosten?Sämtliche Wartungsarbeiten an den Fernwärme-Übergabestationen werden durch unser geschultes Personal durchgeführt und sind für Sie inklusive.
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An wen wende ich mich im Falle einer Störung?Bei einer Störung steht Ihnen unser Team telefonisch rund um die Uhr zur Verfügung:
06131 – 21 70 610