Mainz­er Fern­wärme: FAQHäufige Fragen, passende Ant­worten

Bei so einem umfangreichen und spannenden Thema wie Fernwärme gehören Rückfragen zur Tagesordnung. Deshalb möchten wir Ihnen hier in unserem FAQ-Bereich alle relevanten Antworten liefern.

 

Sollte Ihre Frage im Folgenden nicht beantwortet werden, hilft Ihnen unser Kundenservice natürlich gerne weiter.

FAQ zur aktuellen Situation rund um die Energieversorgung

  • Bisher wurde der Bundesregierung von der Expertenkommission ein Gaspreisdeckel empfohlen. Die grobe Ausgestaltung liegt als Zwischenbericht vor. Darin wird unter anderem empfohlen, die Fernwärme ebenfalls zu berücksichtigen.

    Maßgeblich sind aber die gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen zu dem Thema, die erst noch in Kraft gesetzt werden müssen. Bevor dies nicht der Fall ist, können wir leider keine verbindlichen Auskünfte zu dem Thema erteilen.

  • Nach aktueller Rechtslage wird der Mehrwertsteuersatz für Fernwärme in der Zeit zwischen 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19% auf 7% abgesenkt.
  • Natürlich können auch wir nicht die Preisentwicklungen vorhersehen.

    Für das Jahr 2022 sind normalerweise keine weiteren Anpassungen vorgesehen. Da sich allerdings im Moment nicht nur die Energiepreise sondern auch die Gesetzgebung äußerst schnell und kurzfristig ändern, können wir selbst dies nicht ausschließen.

    Aufgrund des bisherigen Verlaufs im aktuellen Jahr erwarten wir für 2023 einen weiteren Anstieg, dessen Umfang durch Preisgleitklauseln geregelt sind und die sich nach den Entwicklungen am Energiemarkt ausrichten.

  • Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte „Alarmstufe“. Aktuell ist die Versorgung mit Erdgas bis auf Weiteres gesichert. Eine eingeschränkte Versorgung mit Erdgas kann für den kommenden Winter jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden, auch wenn derzeit der Bedarf sicher abgedeckt werden kann.

    Große Teile der Mainzer Fernwärme werden mit Wärme aus der Müllverbrennung und der Klärschlammverbrennung abgedeckt. Ein weiterer Teil wird in den Kraftwerken der KMW gemeinsam mit der Stromerzeugung mittels Erdgas hergestellt. Diese Kraftwerke sind systemrelevant. Sollten diese trotz allem nicht zur Verfügung stehen, verfügen wir über zusätzliche Heizwerke, die auch mit Heizöl betrieben werden können.

    Ein Mangel in der Fernwärmeversorgung ist somit nicht gänzlich auszuschließen. Bestmögliche Vorsorge für den Fall der Fälle ist aber getroffen.

FAQ für Neu­kunden

  • Sprechen Sie uns einfach über unser Kontaktformular an. Wenn ein Fernwärmeanschluss für Ihr Gebäude infrage kommt, erstellen wir Ihnen gerne ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot zur Fernwärmeversorgung. Sollte Ihnen das Angebot zusagen und Sie uns einen Auftrag erteilen, können wir in der Regel einen Anschluss innerhalb von ein bis zwei Monaten realisieren.
  • Fernwärme, das heißt komfortable und umweltschonende Wärme frei Haus – jederzeit und so viel Sie brauchen. Ohne Heizölbestellung und störende Gerüche, ohne Auslaufgefahr und Brennerprobleme. Wenn eine Leitung in Ihrer Nähe liegt, können wir Sie problemlos und kurzfristig anschließen. Meist können wir eine vorhandene Zentralheizung ohne Änderung nutzen. Nur Kessel und Brenner werden gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht. Das schafft Platz, denn die Übergabestation ist nicht größer als ein Warmwasserboiler.
  • Die Gesamtdauer ist abhängig vom Umfang der Arbeiten und kann nicht generell genannt werden. Die Unterbrechung der Beheizung des Gebäudes kann jedoch in der Regel auf wenige Stunden begrenzt werden, so dass auch ein Anschluss während der Heizperiode infrage kommt.
  • Ob Neubau, Austausch der alten Heizungsanlage, Renovierung oder Sanierung der Liegenschaft: Der richtige Zeitpunkt, sich für Fernwärme zu entscheiden, ist immer gegeben. Wer heute auf Fernwärme umstellt, sorgt für morgen vor, denn mit Fernwärme lassen sich die strengen – und weiter steigenden – Auflagen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) kostengünstig einhalten.
  • Fernwärme ist die günstige Alternative zur herkömmlichen Heizung. Weil Sie Kessel, Tank und einen extra Heizungsraum nicht brauchen, sparen Sie erhebliche Investitionen. Streichen können Sie ebenfalls die laufenden Kosten für Schornsteinfeger, Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung. Um Wartung und Reparatur Ihrer Fernwärme-Übergabestation kümmern wir uns – ohne Zusatzkosten für Sie! Und die Verbrauchskosten bleiben kalkulierbar, weil sich schwankende Öl- und Gas-Preise nur gedämpft auf die Fernwärme auswirken. Alle Details finden Sie auf der Seite Preise.
  • Dies können Sie ganz bequem mit unserer Online-Anschlussanfrage herausfinden.

FAQ zum Thema Um­welt

  • Die im Kraftwerk bei der Stromerzeugung anfallende Wärme wird mittels intelligenter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Erhitzung von Heizwasser genutzt, das über wärmeisolierte Rohre zur Übergabestation in die Kundenimmobilie geleitet wird – dank des Thermoskannenprinzips der Rohrleitung verliert das mit rund 120 Grad eingespeiste Heizwasser kaum an Wärme.
  • Die Umweltfreundlichkeit eines Energieträgers lässt sich nach dem gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ermittelten Primärenergiefaktor beurteilen, der das Verhältnis der eingesetzten Primärenergie zur tatsächlich nutzbaren Endenergie angibt. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, umso effizienter wird die Primärenergie genutzt. Für unsere Fernwärme beträgt der nach DIN 4701-10 zertifizierte Primärenergiefaktor sehr gute 0,32.
  • Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Eigentümer von neu zu errichtenden Gebäuden das „Erneuerbare Energien Wärmegesetz“ (EEWärmeG). Dieses Gesetz wird ständig aktualisiert und verpflichtet den Eigentümer dazu, erneuerbare Energien zu einem bestimmten Anteil bei der Gebäudeheizung zu nutzen. Allerdings lässt das Gesetz auch Ersatzmaßnamen zu, die gleichwertig oder besser im Sinne der Energieeffizienz zu bewerten sind. Eine der Möglichkeiten besteht in der Deckung des Wärmebedarfs unmittelbar aus einem Netz der Fernwärmeversorgung, wobei die Wärme zu mindestens 50 % aus KWK-Anlagen stammen muss. Unsere Fernwärme übertrifft diese Forderung deutlich. Damit erfüllen alle unsere Kunden das EEWärmeG.
  • Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen vermerkt sind. Weitere Informationen.
  • Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden zur Ermittlung des EE-Anteils in Fernwärmenetzen. Daher können wir leider den EE-Anteil im Netz der Mainzer Fernwärme nicht generell angeben.

    Vermutlich hilft Ihnen jedoch folgende Information weiter: Derzeit erfüllen wir zwar noch nicht die unmittelbaren Fördervoraussetzungen nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) hinsichtlich des EE-Anteils. Als „Ersatzmaßnahme“ zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen gilt jedoch das Vorliegen eines Transformationsplans nach BEW (Bundesprogramm effiziente Wärmenetze) für das jeweilige Netz. Wir bereiten einen solchen Transformationsplan derzeit vor und rechnen damit, dass dieser ca. 2 Monate nach Inkraftsetzen des BEW vorliegen kann.

    Damit wird der Fernwärmekunde voraussichtlich bis Jahresende die Fördervoraussetzungen erfüllen.

FAQ zu Fern­wärme & Wasser

  • Ja, dazu ist genau wie bei einer Kesselanlage lediglich ein Warmwasserboiler notwendig.
  • Nein, das Wasser der Heizungsanlage wird von dem Kreislauf der Fernwärmeversorgung mittels Wärmetauscher getrennt. Das Fernwärme-Wasser gibt so nur seine Wärme an das Heizungswasser ab, ohne direkt mit diesem in Berührung zu kommen.

FAQ zur Ab­rechnung & Mess­ung

  • Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben, die sich nach dem Verbrauch des Vorjahres richten. Die endgültige Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch.
  • Jede von uns im Keller installierte Fernwärme-Übergabestation enthält einen geeichten Wärmemengenzähler. Dieser Wärmemengenzähler wird entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften im regelmäßigen Turnus nachgeeicht und einmal jährlich zur Jahresverbrauchsermittlung abgelesen.
  • Das entsprechende Gesetz dazu ist noch nicht in Kraft getreten. Die aktuelle Entwurfsfassung kann sich bis zum endgültigen Inkrafttreten noch ändern. Deshalb ist eine Prognose derzeit schwierig.

    Aus dem aktuellen Text lesen wir heraus, dass die Fernwärme in Mainz von dieser Regelung nicht betroffen sein wird. Das kann sich aber, wie gesagt, noch ändern.

FAQ zur Wart­ung der Fern­wärme-Über­gabe­station

  • Die für die Fernwärme-Übergabestation notwendigen Wartungsarbeiten werden von unserem geschulten Personal durchgeführt. Wir überprüfen und warten die Anlage ca. einmal jährlich – Sie brauchen sich nicht um die Termineinhaltung der Wartungsarbeiten kümmern.
  • Sämtliche Wartungsarbeiten an den Fernwärme-Übergabestationen werden durch unser geschultes Personal durchgeführt und sind im Grundpreis enthalten.
  • Bei einer Störung steht Ihnen unser Team telefonisch rund um die Uhr zur Verfügung:
    06131 – 21 70 610